Fördermittel barrierefreien Badumbau

Informationen zu Förderungen von der KfW und der Pflegekasse für den barrierefreien bzw. altersgerechten Umbau Ihres Badezimmers.

Gerade jetzt ist die beste Zeit, um dafür zu sorgen, dass Sie sich auch in Zukunft gefahrlos in Ihrem Bad bewegen können. Genießen Sie auch im Alter das beruhigende Gefühl von Sicherheit - Haltegriffe in Reichweite tragen zum Beispiel dazu bei. Kurz mal innehalten können - durchatmen - und mit genug Freiraum zum Bewegen, ganz ohne Hilfe auskommen. Es ist ein schönes Gefühl im intimsten Wohnbereich, dem Badezimmer, selbstständig zu sein. Ein Bedürfnis, das mit steigendem Alter immer mehr an Bedeutung gewinnt.

Ein bodenebener Dusch-Eintritt mit Sitzgelegenheit ist angenehm, wenn das Bewegen schwerfällt. Die richtige Höhe eines WCs mit einem Stützgriff erleichtert Ihnen das Aufstehen. Einfache Sensortasten zum Bedienen der Wanne - anstatt sich tief runterzubeugen, um den Stöpsel herauszuziehen. Es kann so einfach sein - nutzen Sie jetzt die Fördermittel für Ihren Bad-Umbau. Auch im Alter ist es nirgends so schön, wie in den eigenen vier Wänden - wenn alles barrierefrei ist.

Option 1: KfW-Programm 455-B – „Altersgerecht Umbauen“

KfW-Zuschuss steht im Finanzplan bis 2022

Erfreulich ist weiterhin, dass die Bundesregierung die Mittel für das KfW-Programm 455 „Altersgerecht Umbauen“ erstmalig auch im Finanzplan bis 2022 verankert hat. Damit ist davon auszugehen, dass auch in den nächsten Jahren dieser wichtige Zuschuss weiter zur Verfügung stehen wird. Wischmann führt diesen Erfolg nicht zuletzt darauf zurück, dass die Aktion Barrierefreies Bad unermüdlich auf die Bedeutsamkeit dieses Förderinstruments hingewiesen hat. Denn letztendlich ist die Schaffung von altersgerechtem Wohnraum mit Blick auf die demografische Entwicklung eine der dringlichsten gesellschaftspolitischen Aufgaben.

Antrag möglichst schnell stellen

Wer im Rahmen einer Badmodernisierung auf Fördermittel zugreifen will, sollte nichts desto trotz den Antrag im KfW-Zuschussportal möglichst umgehend stellen. Denn erfahrungsgemäß gehen die Gelder, die immer nur für das jeweilige Haushaltsjahr zur Verfügung stehen, sehr schnell zur Neige. Anspruchsberechtigt sind neben privaten Eigentümern von Wohnimmobilien auch Mieter. Zuvor sollten sie jedoch eine Zustimmung des Vermieters zu den geplanten Vorhaben einholen. Alter oder Handicap spielen in diesem Programm übrigens keine Rolle.

10 % Zuschuss – maximal 5.000 Euro

Wie im Vorjahr beträgt der Zuschuss z.B. für den Umbau des Bades 10 Prozent der förderfähigen Baukosten, maximal jedoch 5.000 Euro. Falls das gesamte Haus bzw. die gesamte Wohnung altersgerecht umgebaut wird, können bis zu 6.250 Euro Förderung ausgezahlt werden. An dessen Bewilligung werden allerdings von der staatlichen Förderbank u. a. folgende Bedingungen geknüpft: Die Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen, vorab von der KfW genehmigt sowie von Fachbetrieben durchgeführt und in Rechnung gestellt werden.

Option 2: Zuschuss von der Pflegeversicherung

Auch Kranken-/ Pflegekassen geben Zuschüsse für einen Umbau, sofern eine Pflegestufe vorliegt und dadurch die selbstständige Lebensführung oder die häusliche Pflege erheblich erleichtert bzw. gesichert wird.

Zuschuss der Pflegekasse: bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme

Die Zuschüsse der Pflegekassen für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen werden ohne einen Eigenanteil des Pflegebedürftigen gewährt. Wenn nicht alles Geld für eine Maßnahme verbraucht wird, verfällt der Rest nicht, sondern kann für andere Anpassungen verwendet werden.

Ausschlaggebend ist der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Antragstellung, nicht die Umsetzung der Maßnahme. Das heißt, auch verschiedene Einzelmaßnahmen gelten als EINE Maßnahme im Sinne des Gesetzes.

In diesem Sinne gilt die Gesamtheit aller Veränderungen des Wohnraumes, die zum Zeitpunkt der Zuschussgewährung erforderlich sind bzw. wären, als eine Maßnahme und zwar dort wo der Lebensmittelpunkt ist (zu Hause). Auch, wenn durch die jeweils notwendigen Einzelmaßnahmen unterschiedliche Ziele erreicht werden.

Erst, wenn sich die Pflegesituation oder der Gesundheitszustand ändern und weitere Veränderungen notwendig werden, handelt es sich um eine neue Maßnahme im Sinne des § 40, Abs.4 SGB XI.Pf.

Der Zuschuss sollte vor Beginn der Maßnahme mit einem Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse beantragt werden. Gegebenenfalls wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung eingeschaltet.

Was wird finanziert?

  • Maßnahmen, mit denen die konkrete Wohnumgebung an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angepasst wird und deshalb nicht notwendigerweise in einer anderen Wohnumgebung benötigt werden (z. B. Einbau von Fenstern mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe, Aufzüge, Treppenlift).

  • Maßnahmen, die einen wesentlichen Eingriff in die Bausubstanz erfordern und damit der Gebäudesubstanz auf Dauer hinzugefügt werden (z. B. Austausch der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche, Türverbreiterung).

  • Technische Hilfen im Haushalt (z. B. Einbau und Umbau von Mobiliar, welches an die Erfordernisse der Pflegesituation individuell angepasst wird).

Beispiel Bad

  • Einbau eines nicht vorhandenen Bades/WC

  • Armaturen

  • Badewanneneinstiegshilfen (Änderung der Bausubstanz)

  • rutschhemmender Bodenbeläge insbesondere in der Dusche

  • Duschplatz, wenn nicht mehr eine Badewanne genutzt werden kann

  • Anpassung der Höhe von Einrichtungsgegenständen

  • höhenverstellbarer Waschtisch

  • höhenverstellbares WC

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